Wer im Rahmen einer energetischen Sanierung Fassade, Haustür oder barrierefreie Umbauten plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Podest- und Treppensanierung eine Förderung erhalten.
Treppensanierungen sind als sogenannte Umfeldmaßnahmen anteilig förderfähig – wenn sie im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung stehen. Die Chancen auf einen staatlichen Zuschuss stehen gut.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung der Fassade oder den Austausch der Haustür. Wenn dabei bauliche Anpassungen am Podest oder an der Außentreppe notwendig werden, sind diese anteilig förderfähig.
Bei Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit erheblichem Tilgungszuschuss. Erneuerungen von Podest und Treppe sind als Umfeldmaßnahme anerkennbar.
Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt Ihre Pflegekasse einen direkten Zuschuss für barrierearme Treppensanierung – z. B. rutschfeste Stufen, sichere Eingangspodeste. Kein Kredit, keine Rückzahlung.
Unabhängig von BAFA und KfW können Sie Handwerkerleistungen direkt von der Steuer absetzen – auch ohne energetische Sanierung. Bei zusätzlicher energetischer Maßnahme kommt optional § 35c EStG mit deutlich höheren Beträgen hinzu (siehe Hinweis unten).
Bei der Steuererklärung sind bis zu 20 % der reinen Arbeitskosten absetzbar – maximal jedoch 1.200 € pro Jahr und Haushalt. Berücksichtigt werden dabei Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten (nicht das Material).
Es braucht eine ordentliche Rechnung – Barzahlungen sind nicht erlaubt.
Die Zahlung muss per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.
Die Kosten können nur für die eigene, selbst genutzte Wohnung oder das eigene Haus abgesetzt werden.
Nur wenige Schritte – und Sie holen sich einen Teil Ihrer Investition zurück:
Rechnung sorgfältig aufbewahren.
Zahlungsnachweis aufbewahren – das Finanzamt kann im Einzelfall einen Nachweis der Überweisung anfordern.
Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen" der Steuererklärung eintragen.
Steuerbescheid abwarten und sich über die Rückerstattung freuen.
Ob Ihr Podest oder Ihre Außentreppe förderfähig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.
Kostenlose Prüfung Ihrer Maßnahme und erste Einschätzung zu den Fördermöglichkeiten nach Ihrer Anfrage.
Kostenfreie Vermittlung an zertifizierte Energieberaterinnen und -berater in Ihrer Region.
Erstellung des iSFP oder direkte Beantragung der Förderung für Ihre Podest- oder Außentreppensanierung.
Nach der Förderzusage erhalten Sie ein Festpreis-Angebot und wir übernehmen die fachgerechte Umsetzung – Sie bekommen die Förderung ausgezahlt.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, einzuschätzen, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist – persönlich, transparent und auf Wunsch gemeinsam mit zertifizierten Energieexpertinnen und -experten, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Persönliche Beratung durch zertifizierte Energieberaterinnen und -berater
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre Immobilie
Unterstützung bei Antragstellung und Dokumentation
Klarheit über Förderfähigkeit Ihrer Podest- oder Außentreppensanierung
Thomas Kalina · Maidbronner Straße 3 · 97222 Rimpar · Beratung für ganz Mainfranken