Podest- und Treppensanierung

Förderung und Zuschüsse für Ihre Treppensanierung

Wer im Rahmen einer energetischen Sanierung Fassade, Haustür oder barrierefreie Umbauten plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Podest- und Treppensanierung eine Förderung erhalten.

BAFA – BEG EM KfW – BEG WG § 35a EStG Steuervorteil Kostenlose Beratung
Fördermöglichkeiten im Überblick

BAFA, KfW und Steuervorteile nutzen

Treppensanierungen sind als sogenannte Umfeldmaßnahmen anteilig förderfähig – wenn sie im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung stehen. Die Chancen auf einen staatlichen Zuschuss stehen gut.

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Wichtig: Fördermittel müssen vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden. Eine frühzeitige Planung ist daher entscheidend – auch um zu prüfen, ob die Erneuerung Ihres Podests oder Ihrer Treppe in die Förderung fällt.

BAFA – Bundesförderung

Zuschüsse für einzelne Maßnahmen (BEG EM)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle – etwa die Dämmung der Fassade oder den Austausch der Haustür. Wenn dabei bauliche Anpassungen am Podest oder an der Außentreppe notwendig werden, sind diese anteilig förderfähig.

  • Förderung von Umfeldmaßnahmen bei Fassadendämmung oder Haustüraustausch
  • Anteilige Förderung der Podest- und Treppensanierung möglich
  • Direkter Zuschuss – kein Kredit, keine Rückzahlung
iSFP-Bonus: +5 % Extraförderung
Wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhalten Sie zusätzlich 5 % Bonusförderung – ebenfalls vom BAFA gewährt.
KfW – Förderkredit 261

KfW-Kredit 261 (BEG WG) – Effizienzhaus-Sanierung

Bei Sanierung zum Effizienzhaus bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit erheblichem Tilgungszuschuss. Erneuerungen von Podest und Treppe sind als Umfeldmaßnahme anerkennbar.

  • Bis zu 150.000 € pro Wohneinheit als zinsgünstiges Darlehen
  • Tilgungszuschuss: bei Effizienzhaus 40 = 20 %, mit EE-Klasse (≥65 % erneuerbare Wärme) bis 25 %, bei Worst-Performing-Building bis 40 %
  • Rechenbeispiel: 6.000 € förderfähige Treppenkosten × 25 % = 1.500 € Zuschuss
  • Kombinierbar mit iSFP für zusätzliche Förderung
Wir arbeiten mit zertifizierten Energieberaterinnen und -beratern zusammen und vermitteln Ihnen kostenlos den richtigen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
Pflegekasse – SGB XI § 40

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt Ihre Pflegekasse einen direkten Zuschuss für barrierearme Treppensanierung – z. B. rutschfeste Stufen, sichere Eingangspodeste. Kein Kredit, keine Rückzahlung.

  • Bis zu 4.180 € Zuschuss pro Maßnahme (Stand 2024)
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad 1–5
  • Mehrere Personen mit Pflegegrad im Haushalt: bis zu 16.720 € möglich
  • Antrag vor Beginn der Sanierung bei der Pflegekasse stellen
Tipp: Wir liefern Ihnen ein detailliertes Festpreisangebot, das Sie direkt mit dem Antrag bei der Pflegekasse einreichen können.
Steuervorteil

Steuervorteile nutzen nach § 35a EStG

Unabhängig von BAFA und KfW können Sie Handwerkerleistungen direkt von der Steuer absetzen – auch ohne energetische Sanierung. Bei zusätzlicher energetischer Maßnahme kommt optional § 35c EStG mit deutlich höheren Beträgen hinzu (siehe Hinweis unten).

Was bedeutet das konkret?

Bei der Steuererklärung sind bis zu 20 % der reinen Arbeitskosten absetzbar – maximal jedoch 1.200 € pro Jahr und Haushalt. Berücksichtigt werden dabei Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten (nicht das Material).

Voraussetzungen für den Steuervorteil

1

Es braucht eine ordentliche Rechnung – Barzahlungen sind nicht erlaubt.

2

Die Zahlung muss per Überweisung oder Lastschrift erfolgen.

3

Die Kosten können nur für die eigene, selbst genutzte Wohnung oder das eigene Haus abgesetzt werden.

So tragen Sie es in der Steuererklärung ein

Nur wenige Schritte – und Sie holen sich einen Teil Ihrer Investition zurück:

1

Rechnung sorgfältig aufbewahren.

2

Zahlungsnachweis aufbewahren – das Finanzamt kann im Einzelfall einen Nachweis der Überweisung anfordern.

3

Kosten in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen" der Steuererklärung eintragen.

4

Steuerbescheid abwarten und sich über die Rückerstattung freuen.

InnoStone-Vorteil: Unsere Rechnungen weisen Material- und Arbeitskosten klar getrennt aus – so können Sie die Arbeitskosten problemlos beim Finanzamt geltend machen.
So läuft es ab

Vom ersten Kontakt bis zur Förderung

Ob Ihr Podest oder Ihre Außentreppe förderfähig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab – wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten.

1

Anfrage & Erstberatung

Kostenlose Prüfung Ihrer Maßnahme und erste Einschätzung zu den Fördermöglichkeiten nach Ihrer Anfrage.

2

Energieberatung einbinden

Kostenfreie Vermittlung an zertifizierte Energieberaterinnen und -berater in Ihrer Region.

3

Förderantrag & Sanierungsfahrplan

Erstellung des iSFP oder direkte Beantragung der Förderung für Ihre Podest- oder Außentreppensanierung.

4

Angebot, Umsetzung & Förderung

Nach der Förderzusage erhalten Sie ein Festpreis-Angebot und wir übernehmen die fachgerechte Umsetzung – Sie bekommen die Förderung ausgezahlt.

Saniertes Eingangspodest mit InnoStone Naturstein
Nächster Schritt

Förderchancen kostenlos prüfen lassen

Wir unterstützen Sie gerne dabei, einzuschätzen, ob Ihre Maßnahme förderfähig ist – persönlich, transparent und auf Wunsch gemeinsam mit zertifizierten Energieexpertinnen und -experten, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Offizieller Vertragspartner von

InnoStone – Hersteller
🧑‍💼

Persönliche Beratung durch zertifizierte Energieberaterinnen und -berater

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Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Ihre Immobilie

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Unterstützung bei Antragstellung und Dokumentation

Klarheit über Förderfähigkeit Ihrer Podest- oder Außentreppensanierung

📞 09365 / 888 42 18 Termin online anfragen →

Thomas Kalina · Maidbronner Straße 3 · 97222 Rimpar · Beratung für ganz Mainfranken